Quinto Conto Energia (D.M. 5/07/2012)

Der Ministerialerlass vom 5. Juli 2012, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 159 vom 10. Juli 2012, der so genannte Quinto Conto Energia, definiert die Anreizregelung für die Stromerzeugung aus photovoltaischen Quellen neu.

Die im Fünften Energiekonto vorgesehenen Anreizregelungen gelten ab dem 27. August 2012 oder nach Ablauf von 45 Kalendertagen ab dem Datum der Veröffentlichung des Beschlusses, den die Behörde für Elektrizität und Erdgas (AEEG) bei Indikation festgelegt hat der GSE, die Erreichung einer kumulativen indikativen jährlichen Kosten von Anreizen von 6 Milliarden Euro (AEEG Resolution 12. Juli 2012, 292/2012 / r / efr).

Das Fünfte Energiekonto wird nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab dem Datum, an dem die indikativen kumulativen Kosten für die Anreize in Höhe von 6,7 Milliarden Euro pro Jahr (einschließlich der Kosten für die an einer sinnvollen Stelle in den Registern registrierten Anlagen) erreicht werden, nicht mehr angewandt mitgeteilt von der AEEG – basierend auf den von der GSE über ihre Photovoltaik-Meter zur Verfügung gestellten Elementen – mit einer spezifischen Auflösung.

Die Incentive-Tarife des Quinto Conto Energia werden auf folgende technologische Arten anerkannt:

  • Photovoltaikanlagen, unterteilt nach Anlagentyp (Art. 7 DM 5. Juli 2012);
  • integrierte Photovoltaikanlagen mit innovativen Merkmalen (Art. 8);
  • Konzentrierung photovoltaischer Anlagen (art.9);

Die Interventionen, die zur Beantragung der Anreizsätze berechtigen, sind die im Dekret definierten Neubauten, Totalüberarbeitungen oder Modernisierungen.

Um von den Anreiztarifen profitieren zu können, müssen Photovoltaikanlagen die in den Artikeln 7, 8 und 9 des Ministerialdekrets 05/07/12 und in den Anwendungsregeln für die Registrierung im Register und für die Anerkennung der Anreiztarife beschriebenen Anforderungen erfüllen.