Quarto Conto Energia (D.M. 5/05/2011)

Das Ministererlass vom 5. Mai 2011, veröffentlicht im Amtsblatt vom 12/05/2011, bekannt als Quarto Conto Energia, ist für Kraftwerke von nicht weniger als 1 kW reserviert, die nach dem 31. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2016 in Kraft treten .

Bis 2012 sieht der Mechanismus vor, dass Strom aus Photovoltaikanlagen durch einen konstanten Tarif für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gefördert wird. Ab dem ersten Halbjahr 2013 haben die Anreiztarife einen allumfassenden Wert für die Einspeisung in das Stromnetz. Ein spezifischer Tarif wird auf das selbstgenutzte Energiekontingent vergeben.

Das Quarto Conto Energia identifiziert ein auf nationaler Ebene installiertes Photovoltaik-Leistungsziel von etwa 23.000 MW und hat eine progressive und geplante Senkung der Tarife im Laufe der Zeit ins Auge gefasst, um den öffentlichen Anreiz schrittweise an die Kosten der Technologien anzupassen und die Stabilität aufrechtzuerhalten und Sicherheit auf dem Markt. Es hat auch periodische Kostengrenzen festgelegt:

– dass in der Zeit zwischen dem 1. Juni 2011 und dem 31. Dezember 2012 der Zugang zu den Fördersätzen für „Großanlagen“ eingeschränkt wird, für die darüber hinaus eine Registrierung bei einem vom Energiedienstleiter verwalteten IT-Register erforderlich ist – GSE SpA;
– deren Überschreitung im Zeitraum 2013-2016 eine zusätzliche Zollsenkung gegenüber der programmierten ergibt.