Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEASOLAR GMBH

Dieses Dokument ist nur in seiner ursprünglichen englischen Version gültig und bindend

Stand: 1. Juni 2018

Kunst. 1. GELTUNG
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der SEASOLAR GmbH (nachfolgend SEASOLAR) und Unternehmern oder natürlichen Personen, juristischen Personen oder Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln , private oder selbständige berufliche Tätigkeit (nachfolgend KUNDE). Alternative Geschäftsbedingungen auf der Seite des KUNDEN sind nicht anwendbar. Ausnahmen sind möglich, wenn SEASOLAR zuvor schriftlich zugestimmt hat. Mit Vertragsschluss akzeptiert der KUNDE diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch.

Kunst. 2. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Angebote seitens SEASOLAR sind unverbindlich. Verträge werden erst wirksam, wenn SEASOLAR eine Auftragsbestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt hat. Änderungen, Änderungen und mündliche Abreden bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu sein. Der KUNDE kann eine Bestellung, die bereits von SEASOLAR bestätigt wurde, nicht stornieren.
2. Der Umfang der vertraglichen Schuld ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung von SEASOLAR. Angaben zu Eigenschaften und Leistungsmerkmalen der Waren dienen der Illustration und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Ebenso stellen öffentliche Äußerungen, Anzeigen oder sonstige Werbeformen keine vertraglich verbindliche Beschreibung der Beschaffenheit der Ware dar. Das Recht zu geringfügigen Abweichungen von den Spezifikationen bezüglich Abmessungen, Gewicht, Zusammensetzung und Qualität bleibt vorbehalten.
3. Darüber hinaus behält sich SEASOLAR Änderungen auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch den Spezifikationen des KUNDEN widersprechen. Der KUNDE wird zusätzliche Vorschläge für Änderungen oder Abweichungen von SEASOLAR akzeptieren, soweit dies für den KUNDEN zumutbar ist.

Kunst. 3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ und zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Unsere Preise enthalten keine Umsatzsteuer und Zollgebühren, die in der Höhe, die am Tag der Rechnungsstellung gilt, gesondert in Rechnung gestellt werden.
2. Der KUNDE ist verpflichtet, vor oder bei Lieferung 100% des vereinbarten Preises zu zahlen oder die Zahlung durch eine bankübliche Anleihe zu besichern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlung des Restbetrages ist innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist SEASOLAR berechtigt, für jeden natürlichen Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% (ein Prozent), gerechnet auf den fälligen Betrag zuzüglich Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, geltend zu machen. Kann SEASOLAR einen zusätzlichen Schaden nachweisen, der durch Zahlungsverzögerungen des KUNDEN verursacht wurde, die über den oben genannten Betrag hinausgehen, ist SEASOLAR berechtigt, diesen zusätzlichen Schaden gegenüber dem KUNDEN geltend zu machen.
3. Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten behält sich SEASOLAR das Recht vor, die Preise entsprechend den Kostensteigerungen aufgrund von Arbeitsverträgen oder Erhöhungen der Materialkosten zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung darf jedoch höchstens 5% des vereinbarten Preises betragen.
4. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Restbetrag ohne Rücksicht auf die Fälligkeit möglicher Wechsel sofort fällig, wenn der KUNDE die Zahlung einer Teilzahlung ganz oder teilweise nicht leistet.
5. Alle Bestellungen werden unter der Bedingung angenommen, dass der KUNDE den vollen Kaufpreis zahlen kann. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird angenommen, dass ungünstige Informationen über die Vermögensverhältnisse des KUNDEN offengelegt werden oder Zahlungen nicht termingerecht erfolgen, kann SEASOLAR unabhängig vom vereinbarten Zahlungstermin vor Lieferung der Ware sofortige Zahlung verlangen. Wird bekannt, dass sich die finanzielle Situation des KUNDEN seit Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert hat oder der KUNDE in Zahlungsverzug gerät, kann SEASOLAR vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Bezahlung aller noch offenen Forderungen verlangen.
6. Wenn SEASOLAR das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten und vom KUNDEN Schadenersatz zu verlangen, kann SEASOLAR Ersatz der für den Auftrag entstandenen Kosten verlangen, insbesondere Arbeitskosten.
7. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN gehen die Kosten für Schiedsverfahren, Inkassospesen und Protestspesen zu Lasten des KUNDEN.

Kunst. 4. LIEFERUNG
1. Liefertermine und -fristen werden zwischen KUNDE und SEASOLAR schriftlich und für jeden Vertrag individuell vereinbart. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Werden nachträglich Änderungen des Vertrages schriftlich vereinbart, ist bei Bedarf gleichzeitig ein neuer Termin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
2. Um vereinbarte Lieferfristen einhalten zu können, ist es erforderlich, dass SEASOLAR alle vom KUNDEN zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, Pläne und sonstigen notwendigen Unterlagen erhält.
3. Der KUNDE kann Schadensersatz wegen einer Verzögerung der Lieferung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SEASOLAR verlangen.
4. Lieferungen mit unwesentlichen Mängeln müssen vom KUNDEN akzeptiert werden.
5. Teillieferungen sind zulässig.

Kunst. 5. GEFAHRENÜBERGANG
1. Die Gefahr geht auf den KUNDEN über, sobald die Lieferung SEASOLAR verlässt und / oder im Falle des Direktversands das Werk des Lieferanten von SEASOLAR verlässt und / oder vom KUNDEN zur Abholung bereit gestellt wird. Dies gilt auch in Fällen, in denen SEASOLAR die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch und Kosten des KUNDEN werden Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
2. Der KUNDE ist verpflichtet, die von SEASOLAR zur Verfügung gestellten Waren spätestens fünf natürliche Tage nach der Bereitstellung zu akzeptieren: Wenn SEASOLAR innerhalb der vorgenannten Frist keine Beschwerde erhält, gilt die Ware als angenommen.

Kunst. 6. Reservierung des Titels
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von SEASOLAR. SEASOLAR kann die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden gelieferten Ware verlangen, wenn der KUNDE die Vertragsbedingungen verletzt, insbesondere wenn der KUNDE in Zahlungsverzug ist. Nimmt SEASOLAR eine Kaufsache zurück, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag. SEASOLAR ist berechtigt, gekaufte Artikel, die von SEASOLAR zurückgenommen werden, zu verkaufen und den Erlös aus einem solchen Verkauf auf die Verbindlichkeiten des KUNDEN abzüglich angemessener Verkaufskosten anzurechnen.
2. Der KUNDE ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur Eigentumsübertragung sorgfältig zu behandeln. Insbesondere ist der KUNDE verpflichtet, eine ausreichende Ersatzwertversicherung gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden bereitzustellen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der KUNDE SEASOLAR unverzüglich schriftlich per Einschreiben zu benachrichtigen, damit SEASOLAR rechtliche Schritte einleiten kann. Kann der Dritte SEASOLAR die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nicht ersetzen, haftet der KUNDE für die Verluste, die SEASOLAR entstehen.
4. Der KUNDE ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Der KUNDE tritt SEASOLAR jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der SEASOLAR-Forderung ab, die dem KUNDEN aus dem Weiterverkauf an den Käufer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand weiterverkauft wurde mit oder ohne zusätzliche Verarbeitung. Der KUNDE bleibt berechtigt, die Forderung auch nach SEASOLAR-Abtretung einzuziehen. SEASOLAR behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen. SEASOLAR wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen aus den verdienten Einnahmen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist SEASOLAR berechtigt, zu verlangen, dass der KUNDE SEASOLAR die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle für die Eintreibung dieser Forderungen erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, alle dazugehörigen Dokumente herausgibt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den KUNDEN erfolgt stets für SEASOLAR. Wird die Kaufsache mit Sachen bearbeitet, die nicht zu SEASOLAR gehören, erwirbt SEASOLAR an den verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag zzgl. Umsatzsteuer) . Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Ist die Kaufsache mit anderen, nicht zu SEASOLAR gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwirbt SEASOLAR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den Sammlungsgegenständen der SEASOLAR die Zeit, zu der die Gegenstände kombiniert wurden. Wird die Kombination von Gegenständen so vorgenommen, dass die Sache des KUNDEN als Hauptgegenstand gilt, wird vereinbart, dass der KUNDE SEASOLAR anteiliges Miteigentum überträgt. Der KUNDE behält sich daher das Alleineigentum oder das Miteigentum an SEASOLAR vor.

Kunst. 7. VERTRAGLICHES LÜGENRECHT
1. SEASOLAR steht aufgrund ihrer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN ein vertragliches Pfandrecht an den durch das Vertragsverhältnis in den Besitz gelangenden Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch für Forderungen aus Werklieferungen, Ersatzlieferungen und sonstigen zu einem früheren Zeitpunkt erbrachten Leistungen ausgeübt werden, soweit diese einen Bezug zum Vertragsgegenstand haben. Hinsichtlich sonstiger Ansprüche gegenüber KUNDEN gilt das vertragliche Pfandrecht nur insoweit, als diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Kunst. 8. GARANTIE
1. Der KUNDE ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und bei festgestellten Mängeln SEASOLAR innerhalb von fünf natürlichen Tagen nach der Lieferung schriftlich per Einschreiben zu benachrichtigen.
2. Falls der KUNDE die Reklamation nicht einreicht, gilt die Ware als angenommen.
3. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich nach Wahl von SEASOLAR auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Weitere Ansprüche des KUNDEN, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
5. SEASOLAR gibt keine Garantien für die von ihr verkauften Waren, da SEASOLAR die vorgenannten Waren nicht herstellt. SEASOLAR übernimmt daher keine Verpflichtungen aus Herstellergarantien für diese Waren. Lieferanten und / oder Hersteller von Waren, die von SEASOLAR verkauft werden, sind nicht berechtigt, Garantieerklärungen abzugeben, die SEASOLAR betreffen. Ansprüche des KUNDEN auf Gewährleistung des Lieferanten und / oder des Herstellers müssen daher direkt gegenüber Lieferanten und / oder Herstellern derselben Ware geltend gemacht werden. Andere Gewährleistungsverpflichtungen, die SEASOLAR schriftlich geltend macht, bleiben unberührt.

Kunst. 9. SONSTIGE HAFTUNG
1. Schadensersatzansprüche des KUNDEN, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen, in denen eine gesetzliche Haftung zwingend ist. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Veräussert der KUNDE die gelieferte Ware in verändertem Zustand oder nach Verbindung mit anderen Waren, so stellt der KUNDE SEASOLAR in ihrem Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der KUNDE den die Haftung auslösenden Mangel zu vertreten hat.
3. Änderungen der Ware sowie eine Kennzeichnung wie das Markenzeichen des KUNDEN und / oder das Ursprungszeichen eines Dritten sind nicht zulässig.

Kunst. 10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für:
1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SEASOLAR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von SEASOLAR beruhen;
2. Sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SEASOLAR oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von SEASOLAR beruhen.

Kunst. 11. INFORMATIONEN NACH BDSG 2018 (Bundesdatenschutzgesetz)
1. Der KUNDE wird hiermit darüber informiert, dass SEASOLAR die personenbezogenen Daten des KUNDEN für Zwecke der vertraglichen Verwaltung, Rechnungsstellung und statistischen Auswertung elektronisch speichert. Darunter fallen Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung sowie Daten aus der Vertragsabwicklung. Weitere Informationen zu unserer Datenschutzrichtlinie finden Sie unter https://seasolargroup.com/contact/privacy-policy.

Kunst. 12. SALVATORISCHE KLAUSEL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SCHRIFTLICHES FORMULAR
1. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder Teile davon) von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde als ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung als erforderlich gelöscht und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nicht berührt.
2. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder illegale Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig, durchsetzbar und legal wäre, wenn ein Teil davon gelöscht würde, so gilt die Bestimmung mit der minimalen Änderung, die notwendig ist, um sie legal, gültig und durchsetzbar zu machen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Gegenstand oder der Formation (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales.
4. In Bezug auf Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, Kontroversen oder Ansprüche jeglicher Art, gleichgültig aus welchem ​​Grund, aufgrund oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich eines Verstoßes, des Bestehens, der Auslegung oder der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( im Folgenden DISPUTE) SEASOLAR und der KUNDE bemühen sich nach Treu und Glauben, solche Streitigkeiten unverzüglich und einvernehmlich durch Verhandlungen beizulegen.
5. Haben SEASOLAR und der KUNDE die Streitigkeit nicht einvernehmlich innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung der Streitigkeit durch eine Partei an die andere beigelegt, so kann jede Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei (im Folgenden: ANTRAG) auf einen solchen Streitfall durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung des ICC (International Court of Arbitration) Berlin, die durch Bezugnahme in diese Klausel aufgenommen wird, beizulegen und endgültig zu entscheiden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Berlin, Deutschland und die Sprache des Schiedsgerichts ist Englisch. Es muss einen Schiedsrichter geben, dessen Entscheidung in Bezug auf den Streitfall endgültig und für die Parteien bindend ist.
6. Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines der darin genannten Dokumente ist nur wirksam, wenn sie schriftlich von SEASOLAR unterzeichnet wurde.

Kunst. 13. HINWEIS
1. Vorbehaltlich der Ziffer 13.3 müssen alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich sind, schriftlich erfolgen und per E-Mail an jede Partei gesendet werden, die zum Empfang der Mitteilung oder Mitteilung verpflichtet ist.
2. Mitteilungen oder sonstige Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der Übermittlung als ordnungsgemäß eingegangen, wenn sie per E-Mail versandt werden.
3. Eine Mitteilung nach Art. 12 Abs. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Bezug auf Verstöße oder deren Kündigung) erfolgt per Einschreiben mit Rückschein und gilt am Tag und zu der Zeit als ordnungsgemäß eingegangen der Annahme durch die Post. Nur für italienische KUNDEN kann eine Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Bezug auf Verstöße oder deren Kündigung) von PEC (Posta Elettronica Certificata) zugestellt werden und gilt als ordnungsgemäß eingegangen am Zeitpunkt der Übermittlung.
4. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in Rechtsstreitigkeiten.

Kunst. 14 SPRACHE
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in englischer Sprache abgefasst. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt, so gilt in jedem Fall der englische Text.
2. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in englischer Sprache. Alle anderen Unterlagen, die unter oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, müssen in englischer Sprache verfasst sein oder von einer beglaubigten englischen Übersetzung begleitet sein. Wenn ein solches Dokument in eine andere Sprache übersetzt wird, hat der englische Text Vorrang, es sei denn, das Dokument ist ein verfassungsmäßiges, gesetzlich vorgeschriebenes oder anderes offizielles Dokument.

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SEASOLAR GMBH – General Terms of Business-en-Rv.02

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